Schulärztin Dr. Sabine Rabenseifer

Aufgaben

  • Verpflichtende jährliche Untersuchung aller Schüler*innen (wichtig vor Sport-, Sprach- oder Projektwochen sowie mehrtägigen Schulveranstaltungen im Inland und Ausland)

  • Erste-Hilfe-Leistung: die Schulärztin darf nur im Akut- bzw. Notfall behandeln.

  • Die Behandlung von allen anderen Erkrankungen obliegt den Haus- und Fachärzt*innen

  • Beratung zu allen gesundheitlichen Themen wie psychische Belastungen, Essstörungen, Sport, Sexualität, Rauchen, Alkohol, Drogen, etc.

  • Piercing-Kontrollen

  • Impfberatung (Impfpass mitnehmen): ab der 9. Schulstufe gibt es keine Schulimpfungen

  • Turnbefreiungen für eine Woche werden von den Eltern geschrieben. Erst ab der zweiten Woche wird die Turnbefreiung nach Vorlage eines aktuellen ärztlichen Befundes von der Schulärztin ausgestellt.

  • Vorträge für Schüler*innen zu aktuellen Themen aus dem Bereich Gesundheit

Unfallmeldungen

Bei Verletzungen während der Schulzeit oder auf dem direkten Schulweg sind Schülerinnen unfallversichert. Die jeweiligen Lehrerinnen füllen eine Unfallmeldung und geben sie im Sekretariat ab.

Alle Gespräche und Informationen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Dienstzeiten:

Dienstag, 8:30 – 14:30 Uhr
Donnerstag, 8:30 – 13:30 Uhr

Raum:

Schularztzimmer A.1.02  (Haus A, 1. Stock)

Kontakt während der Dienstzeit

Dr. Sabine Rabenseifer
Schulärztin
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