Aufgaben
Verpflichtende jährliche Untersuchung aller Schüler*innen (wichtig vor Sport-, Sprach- oder Projektwochen sowie mehrtägigen Schulveranstaltungen im Inland und Ausland)
Erste-Hilfe-Leistung: die Schulärztin darf nur im Akut- bzw. Notfall behandeln.
Die Behandlung von allen anderen Erkrankungen obliegt den Haus- und Fachärzt*innen
Beratung zu allen gesundheitlichen Themen wie psychische Belastungen, Essstörungen, Sport, Sexualität, Rauchen, Alkohol, Drogen, etc.
Piercing-Kontrollen
Impfberatung (Impfpass mitnehmen): ab der 9. Schulstufe gibt es keine Schulimpfungen
Turnbefreiungen für eine Woche werden von den Eltern geschrieben. Erst ab der zweiten Woche wird die Turnbefreiung nach Vorlage eines aktuellen ärztlichen Befundes von der Schulärztin ausgestellt.
Vorträge für Schüler*innen zu aktuellen Themen aus dem Bereich Gesundheit
Unfallmeldungen
Bei Verletzungen während der Schulzeit oder auf dem direkten Schulweg sind Schüler*innen unfallversichert. Die jeweiligen Lehrerinnen füllen eine Unfallmeldung und geben sie im Sekretariat ab.
Alle Gespräche und Informationen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Dienstzeiten:
Dienstag, 08:30 – 13:30 Uhr
Donnerstag, 08:30 – 13:30 Uhr
Raum:
Schularztzimmer A.1.02 (Haus A, 1. Stock)