Am 16. Oktober 2024 findet die Wahl der Schüler*innenvertretung für das SJ 2024/25 statt.
Am 16. Oktober 2024 findet die Wahl der Schüler*innenvertretung für das SJ 2024/25 statt.
Nutzen Sie die Chance der aktiven Mitbestimmung und nehmen Sie an den demokratischen Prozessen teil!
Gewählt werden:
Schulsprecher*innen und zwei Stellvertreter*innen
Diese Schüler*innen sind auch Mitglieder im Schulgemeinschaftsausschuss.
... deren drei Stellvertreter*innen für den Schulgemeinschaftsausschuss, falls die/der Schulsprecher*in und/oder Stellvertreter*innen an der Teilnahme verhindert sind.
Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Mode"
Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Wirtschaft"
Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Hörbeeinträchtigte"
Dienstag, 15. Oktober:
Öffentliches Hearing der Kandidat*innen im Exnersaal. Die Einteilung der KL/JG ist im EKB ersichtlich.
Mittwoch, 16. Oktober - WAHLTAG:
Info zur elektronischen Abstimmung folgt per Mail.
Kandidat*innen für das Amt der Schulsprecherin / des Schulsprechers:
ELSAYAD Maya, 1AMA
KASSIR Artyom, 3HMB
MUTUBILE MBOMBO Ketsia, 1AMA
PASEKA Felix, 2AMA
SAINI Michelle, 1AMA
Kandidaten für das Amt des Abteilungssprechers MODE:
BÜLBÜL Yigit, 5HMA
NOWOTNY Jed, 3HMB
PASEKA Felix, 2AMA
Kandidaten für das Amt der Abteilungssprecherin / des Abteilungssprechers WIRTSCHAFT:
GOSSAIN Miguel, 3FKA
RASITI Aisa,3FKA
Kandidatinnen für das Amt der Abteilungssprecherin HÖRBEEINTRÄCHTIGTE:
DIESENREITHER Lara, 2FHA
PERIC Gabriela, 2FHB
POGLUSCHEK Rosemarie, 3FHH
Schulsprecher*innen sind die höchsten Vertreter*innen der Schüler*innen an einer Schule. Gemeinsam mit ihren zwei Stellvertreter*innen sollen sie die Rechte aller Schüler*innen wahrnehmen.
Zu den Rechten und Pflichten gehören:
Mitwirkungsrechte, wie z. B.:
- Anhörung, Information, Vorschläge und Stellungnahmen
- Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung
- Wahl der Unterrichtsmittel
Mitbestimmungsrechte, wie z. B.:
- Wahl mancher Erziehungsmittel
- alle Beschlüsse im SGA (z. B. schulautonom freie Tage, Ausschluss einer Schülerin/eines Schülers)
Informationsweitergabe, wie z. B.:
- Bindeglied zwischen Schüler*innen, Schulleitung, Lehrer*innen und Eltern
- Bindeglied zur Landesschüler*innenvertretung
Abteilungsprecher*innen sind die Vertretungspersonen der Schüler*innen einer schulinternen Abteilung, also der Mode, der Wirtschaft oder der Hörbeeinträchtigten. Er/Sie soll Ansprechperson für die Klassen der jeweiligen Abteilung sein und als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Klassensprecher*innen, Schulsprecher*in und Fachvorständinnen agieren.
Eine aktive bzw. verpflichtende Rolle im SGA kommt diesen Funktionen nicht zu.
Der Schulgemeinschaftsausschuss ist das demokratische, partnerschaftliche Forum in der Schule.
Er besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern (je drei Schülervertreter*innen, Lehrer*innen und Elternvertreter*innen) sowie der Schulleitung (ohne Stimmrecht). Jede dieser drei Gruppen wählt drei Vertreter*innen und deren Stellvertreter*innen in den Ausschuss.
Zumindest zwei Sitzungen werden pro Schuljahr abgehalten.
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