Mitbestimmen
UND MITGESTALTEN

Wahl der Schüler*innenvertretung

Am 16. Oktober 2024 findet die Wahl der Schüler*innenvertretung für das SJ 2024/25 statt.

Nutzen Sie die Chance der aktiven Mitbestimmung und nehmen Sie an den demokratischen Prozessen teil!

Gewählt werden: 

  • Schulsprecher*innen und zwei Stellvertreter*innen
    Diese Schüler*innen sind auch Mitglieder im Schulgemeinschaftsausschuss. 

  • ... deren drei Stellvertreter*innen für den Schulgemeinschaftsausschuss, falls die/der Schulsprecher*in und/oder Stellvertreter*innen an der Teilnahme verhindert sind. 

  • Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Mode" 

  • Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Wirtschaft" 

  • Abteilungsprecher*innen und Stellvertreter*innen der Abteilung „Hörbeeinträchtigte" 

Wahlkalender 2024:

  • Dienstag, 15. Oktober:

Öffentliches Hearing der Kandidat*innen im Exnersaal. Die Einteilung der KL/JG ist im EKB ersichtlich. 

  • Mittwoch, 16. Oktober - WAHLTAG:

Info zur elektronischen Abstimmung folgt per Mail.

Kandidat*innen für das Amt der Schulsprecherin / des Schulsprechers:

  • ELSAYAD Maya, 1AMA

  • KASSIR Artyom, 3HMB

  • MUTUBILE MBOMBO Ketsia, 1AMA

  • PASEKA Felix, 2AMA

  • SAINI Michelle, 1AMA

Kandidaten für das Amt des Abteilungssprechers MODE:

  • BÜLBÜL Yigit, 5HMA

  • NOWOTNY Jed, 3HMB

  • PASEKA Felix, 2AMA

Kandidaten für das Amt der Abteilungssprecherin / des Abteilungssprechers WIRTSCHAFT:

  • GOSSAIN Miguel, 3FKA

  • RASITI Aisa,3FKA

Kandidatinnen für das Amt der Abteilungssprecherin HÖRBEEINTRÄCHTIGTE:

  • DIESENREITHER Lara, 2FHA

  • PERIC Gabriela, 2FHB

  • POGLUSCHEK Rosemarie, 3FHH

Was macht der Schulsprecher/die Schulsprecherin?

Schulsprecher*innen sind die höchsten Vertreter*innen der Schüler*innen an einer Schule. Gemeinsam mit ihren zwei Stellvertreter*innen sollen sie die Rechte aller Schüler*innen wahrnehmen.

Zu den Rechten und Pflichten gehören:

  • Mitwirkungsrechte, wie z. B.:
    - Anhörung, Information, Vorschläge und Stellungnahmen
    - Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung
    - Wahl der Unterrichtsmittel

  • Mitbestimmungsrechte, wie z. B.:
    - Wahl mancher Erziehungsmittel
    - alle Beschlüsse im SGA (z. B. schulautonom freie Tage, Ausschluss einer Schülerin/eines Schülers)

  • Informationsweitergabe, wie z. B.:
    - Bindeglied zwischen Schüler*innen, Schulleitung, Lehrer*innen und Eltern
    - Bindeglied zur Landesschüler*innenvertretung

Was macht ein Abteilungssprecher/eine Abteilungssprecherin?

Abteilungsprecher*innen sind die Vertretungspersonen der Schüler*innen einer schulinternen Abteilung, also der Mode, der Wirtschaft oder der Hörbeeinträchtigten. Er/Sie soll Ansprechperson für die Klassen der jeweiligen Abteilung sein und als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Klassensprecher*innen, Schulsprecher*in und Fachvorständinnen agieren.

Eine aktive bzw. verpflichtende Rolle im SGA kommt diesen Funktionen nicht zu.

Was ist der SGA?

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist das demokratische, partnerschaftliche Forum in der Schule.

Er besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern (je drei Schülervertreter*innen, Lehrer*innen und Elternvertreter*innen) sowie der Schulleitung (ohne Stimmrecht). Jede dieser drei Gruppen wählt drei Vertreter*innen und deren Stellvertreter*innen in den Ausschuss.

Zumindest zwei Sitzungen werden pro Schuljahr abgehalten.

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