Ab dem SJ 2023/24 wird Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe die Individuelle Lernbegleitung als eine zusätzliche Fördermaßnahme angeboten.
Förderung und Begleitung von Schüler*innen mit Lerndefiziten
Förderung und Begleitung von Schüler*innen mit Lernhemmnissen
Umfassende, zielorientierte und kontrollierte Unterstützung durch:
Methodisch-didaktische Anleitung und Beratung
Individuelle Planung von Lernsequenzen
Sicherstellung einer geeigneten individuellen Lernorganisation
Planung und Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
Einteilung von lernökonomisch sinnvollen Prüfungsterminen
Bessere schulische Ergebnisse
Verbesserung der gesamten Lernsituation
Steigerung der Lernmotivation
Höhere Leistungsbereitschaft
Vermeidung der Wiederholung der Schulstufe
Motivation zum Lebenslangen Lernen
individuell
zeitlich begrenzt
Hilfe zur Selbsthilfe
unabhängig vom Lernstoff
ressourcenorientiert
ganzheitlich (Körper, Geist, Seele)
ziel- und lösungsorientiert
KEINE inhaltliche Vermittlung
KEINE Nachhilfe
KEIN Förderunterricht
KEINE Bildungsberatung
KEINE Therapie
KEIN „Wundermittel“
KEINE „Feuerwehr“
Bereitschaft, sich auf die Lernbegleitung einzulassen
Erarbeitung eines Lernplans (Inhalte, Zeitrahmen)
Planen bevorstehender Prüfungen
Reflexion und Feedback mit der Individuellen Lernbegleitung
Laufende Beobachtung des Lernprozesses der Schülerin/des Schülers
Anleitung für das Schaffen und das Nutzen von Lernreserven
Periodisch stattfindende Beratungsgespräche (mit Klassenlehrer*innen und Erziehungsberechtigten)
Dokumentation von Lernerfolgen
Die Frühwarnung (= Feststellung von Leistungsdefiziten) ist die Ausgangssituation für den Anspruch auf eine Individuelle Lernbegleitung.
Der/Die Schüler*in ist verpflichtet, mit dem/der Fachlehrer*in ein beratendes Gespräch zu führen. Im Rahmen dieses Gespräches wird gemeinsam entscheidet, ob die ILB eine mögliche zweckmäßige Unterstützung ist.
Der/Die Schüler*in entscheidet sich für die Inanspruchnahme und nimmt persönlich oder per E-Mail Kontakt zur gewünschten Lernbegleiterin auf. Sie sollte fach- und klassenfremd sein.
Der/Die Schüler*in füllt ein Antragsformular aus, das die Lernbegleiterin unterschreibt.
Nach der Kenntnisnahme durch den KV erfolgt die Betrauung durch die Direktion.
Die Lernbegleiterin legt den Beginn, die individuelle Dauer und die Kriterien für die Beendigung fest.
Die Termine werden in die unterrichtsfreie Zeit gelegt (eine Schulstunde pro Woche; Dauer: 4 bis 8 Wochen).
Wenn der/die Schüler*in nicht zu einem vereinbarten Termin kommt, werden alle darauf folgenden Termine abgesagt.
Eine vorzeitige Beendigung der Individuellen Lernbegleitung kann von der Lernbegleiterin oder vom Schüler/von der Schülerin bei Erreichen der Zielvereinbarung oder bei zu erwartender Erfolglosigkeit verlangt werden.
Katharina Dvorak-Leeb BEd.
Mag. Silke Geroldinger
FV Sylvia Pehak, BEd
FV Katharina Pum, BEd
Mag. Susanne Sanna
Mag. Christine Schindler
MMag. Karin Singraber-Zapfel
Mag. Cornelia Skala
Kontakt: nachname.vorname@hlmw9.at
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